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Verwalten ist mehr, als Sie sehen
Was tut der Verwalter?
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Dr. O. Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:
Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetzes die Stellung eines Vertreters der Eigentümer- gemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerver- sammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedenen Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Zugleich erfordert diese Tätigkeit viel psychologisches Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer auf einen Nenner zu bringen.
Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.